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Herzlich willkommen auf meinem Blog. Sicher habt Ihr Euch schon einmal gefragt, was es mit dem Begriff Business auf sich hat. Der eingedeutschte Begriff aus dem Englischen wird schließlich in den verschiedensten Kontexten und als ein Aushängeschild für Fortschritt, Kapital und Erfolg genutzt. All das, was zum Begriff Business gehört, lässt sich mit diesen Worten allerdings gar nicht ausdrücken. Auch die Unterscheidung zwischen Business to Business (B2B) für geschäftliche Beziehungen oder Business to Consumer (B2C) für kundenbezogene Dienstleistungen ist überaus allgemein gehalten. Zumal gibt es noch zahlreiche Formulierungen und Sprichwörter wie „Business as usual“, deren Bedeutung nur den wenigsten Menschen bewusst ist. Deshalb: Folgt mir auf den Spuren des „Geschäfts“ (so die offizielle Übersetzung für Business) und erhaltet Einblicke in die Welt des Marketing-, Firmen- und PR-Wesens.

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Zeitarbeit - Was sollte man wissen?

by Gary Ford

Für viele Menschen ist die Zeitarbeit eine gute Möglichkeit, um wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Sowohl für die Wirtschaft als auch für den Einzelnen bietet diese Arbeitsform Perspektiven und Chancen. 

Was versteht man unter Zeitarbeit?  

Unter diesem Begriff versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem drei Parteien beteiligt sind. Zum einen der Arbeitgeber, der als Verleiher agiert, der Arbeitnehmer und die Zeitarbeitsfirma, bei dem der Arbeitnehmer tätig ist. Nicht immer erhält man als Zeitarbeiter nur befristete Verträge. Oftmals werden auch unbefristete Verträge abgeschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen vermittelt die Arbeiter an Firmen und Unternehmen, die einen Personalbedarf haben. Mit Hilfe der Leiharbeit schaffen es viele Menschen wieder in der Arbeitswelt anzukommen und integriert zu werden. Auch viele Frauen kehren nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit über Zeitarbeitsfirmen wieder ins Berufsleben zurück. Für die Unternehmen sind Leiharbeiter eine gute Alternative, wenn kompetentes Personal gesucht wird, man sich aber nicht langfristig an diesen Arbeitnehmer binden möchte. Nach dem Ablauf eines Vertrages kehren Leiharbeiter wieder zu ihren Arbeitgebern zurück und können neu verliehen werden.   

Rechte und Pflichten

Es gilt das so genannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen zwischen dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen. Der Arbeitsvertrag wird mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen, welche den Angestellten anschließend an andere Firmen verleiht. Aus diesem Grund ist der Leiharbeiter sowohl dem Arbeitgeber als auch der Firma, an die er verliehen wird, weisungsgebunden. Im Bereich der Arbeitsinhalte und -aufgaben, des Arbeitsschutzes und der Qualität gelten die Vorgaben des Leihbetriebs. Leiharbeiter verfügen über alle Rechte, die auch den Stammmitarbeitern zustehen. Sie haben ein Recht auf eine Lohnfortzahlung bei einer längeren Krankheit, haben Anspruch auf Urlaub und ein Recht auf Schwerbehinderten-, Mutter- und Kündigungsschutz. Leider kommt es noch häufig vor, dass Leiharbeiter in der Praxis als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt werden, da das Gleichbehandlungsgesetz diesbezüglich Lücken aufweist. Auch die Bezahlung fällt geringer aus als die der festen Belegschaft, obwohl es sich um dieselbe Arbeit und Aufgaben handelt. Weiterhin haben es Leiharbeiter sehr schwer an zusätzlichen Schulungen und Bildungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Der Einsatzort und auch die Dauer des Einsatzes unterliegen keiner Festsetzung und werden auch oft nicht im Vertrag geregelt. Die Ausleihfirmen erwarten von den Zeitarbeitnehmern ein höchstes Maß an Flexibilität. Wird der Arbeitnehmer von einer Firma übernommen, muss der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma gekündigt und es müssen neue Verträge mit dem Unternehmen aufgesetzt werden. In diesem Fall beginnt der Job mit einer Probezeit, egal wie lang man in dieser Firma vorher schon tätig war. Ein Arbeitszeugnis erhält der Arbeiter von der Zeitarbeitsfirma, beispielsweise von Helmi Göttler. Leider sind diese Zeugnisse aus diesem Grund oft nicht sehr aussagekräftig. Der Zeitarbeitnehmer kann in diesem Fall seine Firma darum bitten ein Arbeitszeugnis auszustellen. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat er jedoch nicht.

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